Department Umwelt- und Planungsrecht am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig (UFZ)
Als Teil des Themenbereichs Umwelt und Gesellschaft bündelt das Department Umwelt- und Planungsrecht die rechtswissenschaftliche Expertise am UFZ. Schwerpunkte unserer Forschungstätigkeit bilden aktuelle Probleme in den Bereichen Wasser, Energie, Landnutzung, einschließlich Bergbau und andere Nutzungen des Untergrunds, sowie Stadt- und Raumentwicklung, Landwirtschaft, Naturschutz, Biodiversität, und Chemikalien/gefährliche Stoffe. Unsere Kompetenz bringen wir vorzugsweise im Rahmen interdisziplinärer Projekte in enger Zusammenarbeit mit den Sozialwissenschaften, den Ingenieurs- und den Naturwissenschaften ein. Unsere rechtswissenschaftliche Forschung versteht sich als Teil einer Entscheidungs- und Steuerungswissenschaft. Sie zielt auf eine Systemanalyse gesellschaftlichen Entscheidens und auf die Verwertbarkeit der Forschung für praktisches Entscheiden in Politik, Verwaltung und Justiz. Wir setzen Schwerpunkte in der nationalen und europäischen Rechtsentwicklung, beziehen aber auch das internationale Recht und transnationale Rechtsbildungsprozesse ein. Unsere Methoden orientieren sich nicht nur an den traditionellen hermeneutischen Grundsätzen der Interpretation von (Rechts-)Texten und deren Verarbeitung durch das Rechtssystem, insbesondere durch Gerichte. Wir beziehen auch Methoden der Rechtsvergleichung, sozialwissenschaftliche Methoden der Erkenntnis und auch rechtstheoretische und rechtsphilosophische Konzepte in unsere Forschungsarbeit ein.
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